Leistungen

Erstattung von Verkehrswertgutachten 

Ein neutrales und unabhängiges Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB ist dann erforderlich, wenn das Gutachten der Immobilie vor Gericht, Behörden oder Ämtern Bestand haben soll. Vermögensauseinandersetzungen, Erbfälle oder auch Ehescheidungen können weitere Anlässe für ein Verkehrswertgutachten sein.


Marktpreiseinschätzung / Kurzgutachten

Die Marktpreiseinschätzung ist eine weitere, kostengünstigere Möglichkeit für z.B. Privatpersonen, die bei der Preisfindung einer Immobilie Unterstützung suchen. Egal ob Kauf, Verkauf oder familiäre Auseinandersetzung, hierbei erfahren Sie schnell und unkompliziert was Ihre Immobilie oder das Immobilienvermögen wert ist.


Besichtigungsbegleitung bei Kaufinteresse

Sie haben die passende Immobilie gefunden? Sie haben Restzweifel insbesondere beim Kaufpreis? Nach einer gemeinsamen Besichtigung und Sichtung der erforderlichen Unterlagen bekommen Sie eine schnelle und ehrliche Einschätzung.